7. Zahlungsmodalitäten
Rechnungen über Lieferungen sind binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto in bar oder durch Banküberweisung auf das angegebene Konto zu begleichen. Bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum wird 2% Kassaskonto gewährt. Rechnungen über Reparaturen sind jedoch nach Rechnungserhalt sofort und ohne jeden Abzug zu begleichen. Die Zahlungspflicht bleibt auch dann bestehen, wenn der Kunde Gewährleistungs- oder Schadenersatzeinreden geltend macht; jedwedes Zurückbehaltungsrecht ist somit ausgeschlossen. Zahlungen im Überwelsungswege sind fristgerecht, wenn der geschuldete Betrag am Ende der Zahlungsfrist auf unserem Konto gutgebucht aufscheint. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt Zinsen in Höhe von 8% p.a. über dem gesetzlichen Basiszinssatz zu verrechnen; dies unbeschadet des Rechts auf Vertragsrücktritt, welcher auch im Falle des nur teilweisen Verzugs hinsichtlich des gesamten Rechtsgeschäfts erfolgen kann, sowie des Rechts auf Geltendmachung weiterer Schäden. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und angemessen sind, zu ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten lnkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMWA über die Höchstsätze der lnkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von 10 €, sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von 5€ zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, alle den Käufer betreffenden Daten an bevorrechtigte Gläubigerschutzverbände, Kreditevidenzen und sonstige Gläubigerschutzinstitutionen weiterzugeben. Im Einzelfall behalten wir uns unter entsprechendem Vermerk in der Auftragsbestätigung vor, nur gegen Nachnahme, Voraus- oder Anzahlung zu liefern. Die Entgegennahme von Schecks oder Wechseln bedarf unserer Zustimmung im Einzelfall: sie erfolgt nur zahlungshalber und unter Vorbehalt der fristgerechten Einlösung. Sämtliche Spesen und Aufwendungen, insbesondere der Einlösung oder des Diskonts, gehen zu Lasten des Kunden. Ein Skontoabzug ist bei Scheck- oder Wechselzahlungen nicht zulässig. Zahlungsfristen sind bei Scheckzahlung eingehalten, wenn die Übergabe so rechtzeitig erfolgt, dass unter normalen Umständen eine Wertstellung durch die Bank noch innerhalb der Zahlungsfrist möglich ist, bei Wechseln, wenn aus dem Wechsel innerhalb der Zahlungsfrist die Wechselsumme beglichen wird. Wir übernehmen keine Haftung für ordnungsgemässe Präsentation, Protest, Diskont oder sonstige mit unserer wechselmässigen Stellung verbundene Handlungen. Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung mit eigenen Forderungen gegen die Forderung von Duscholux berechtigt. Teilfakturierung ist zulässig.