8. Gewährleistung
Für Mängel und sonstige Beanstandungen, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet Duscholux unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche gegen sie sowie ihre Erfüllungsgehilfen wie folgt:
Alle diejenigen Teile sind nach Wahl von Duscholux unentgeltlich auszubessern oder neu zu liefern, die innerhalb von 2 Jahren - ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer - vom Tage des Gefahrenüberganges an gerechnet nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, zu Schaden kommen oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Beanstandungen über solche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie Duscholux spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Ankunft der Ware unter genauer Angabe der behaupteten Mängel schriftlich gemeldet werden. Zur Behebung dieser Mängel hat der Besteller Duscholux angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er dies, so ist Duscholux von der Mängelhaftung befreit.
Die Nachbesserung oder Erneuerung defekter Teile erfolgt nur bei fracht- und verpackungsfreier Einsendung an Duscholux. Für nach Gefahrenübergang entstandene Mängel haftet Duscholux nicht. Insbesondere haftet Duscholux nicht für Mängel, die auf natürliche Abnützung zurückzuführen sind, ferner nicht für Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneter Betriebsmittel, mutwilliger Beschädigung, mangelhafter Bauarbeiten sowie unsachgemässer Montage (nicht nach Vorgabe Montageanleitung) und Lagerung entstehen. Für Schäden, die durch Dritte verursacht wurden, wie z.B. Handwerker, haftet Duscholux nicht. Duscholux haftet auch nicht für seitens des Bestellers oder Dritter vorgenommene Änderungen und Instandsetzungsarbeiten. Wird Duscholux zur Behebung solcher oder ähnlicher Schäden beauftragt oder gerufen, so kommt damit ein neuer zusätzlicher Auftrag zustande, der aufgrund des tatsächlichen Aufwandes an Zeit und Material in Rechnung gestellt wird und für den diese Geschäftsbedingungen sinngemäss gelten. Das Gleiche gilt, wenn die Montage von vornherein von Duscholux übernommen wird.
Für Ersatzstücke haftet Duscholux in gleichem Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand, und zwar nur bis zum Ablauf der für den ursprünglichen Gegenstand geltenden Gewährleistungsfrist. Versteckte Mängel müssen Duscholux innert 10 Tagen nach deren Bekanntwerden gemeldet werden, ansonsten ist Duscholux von der Mängelhaftung befreit.
Wird der Käufer von Duscholux beraten, so geschieht dies unverbindlich und unter Ausschluss jeglichen Haftungsrisikos. Duscholux haftet nicht für die vom Kunden vorausgesetzte Verwendbarkeit des Produkts. Duscholux haftet nur für direkte Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die gültigen Normen und DIN-Toleranzen als anerkannt.